Ihr Weg zur Logopädie

Die Kosten für die logopädische Behandlung werden in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Sie brauchen hierzu eine ärztliche Heilmittelverordnung (Rezept).

 

Bei erwachsenen Patienten fällt der gesetzlich vorgeschriebene Eigenanteil an. Kinder sind von der Zuzahlungspflicht befreit. Unter bestimmten Umständen können auch Erwachsene von der Zuzahlungspflicht befreit werden – genaueres hierzu erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse.

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Sprachwerkstatt Inntal
Praxis für Logopädie - Inga Hilpert

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